Barrierefreiheit ist kein Bonus – sie wird bald Pflicht
Ab 2025 gelten in der EU strenge Barrierefreiheits-Vorschriften. Auch die Schweiz zieht nach. Was das für deine Website bedeutet — und warum es sich auch ohne Gesetz lohnt.
Rund 1,8 Millionen Menschen in der Schweiz leben mit einer Beeinträchtigung – das ist mehr als jede fünfte Person. Diese Zahl stammt vom Bundesamt für Statistik (BFS, 2022) und umfasst Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- und kognitiven Einschränkungen. Weltweit sind es laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogar 1,3 Milliarden Menschen, also rund 16 Prozent der Weltbevölkerung.
Das sind keine Randgruppen. Das sind potenzielle Kunden, Bürger, Nutzer – die deine Website vielleicht nicht bedienen können. Und es geht nicht nur um permanente Behinderungen: Ein gebrochener Arm, eine vergessene Brille oder grelles Sonnenlicht auf dem Handy-Display machen aus jedem temporär «beeinträchtigt».
Ab Juni 2025 gilt in der EU der European Accessibility Act (EAA), in Deutschland umgesetzt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Schweiz verschärft ebenfalls die Anforderungen. Wer jetzt handelt, hat einen Vorsprung. Wer wartet, hat bald ein Problem.
Was Barrierefreiheit im Web konkret heisst
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass deine Website langweilig aussehen muss. Es bedeutet, dass sie für alle nutzbar ist – auch für Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Eine Studie von WebAIM (2024) zeigt: Bei einer Analyse von einer Million Homepages wiesen 95,9 Prozent mindestens einen WCAG-Fehler auf. Im Durchschnitt fanden sich 56,8 Fehler pro Seite. Die häufigsten Probleme: zu schwache Farbkontraste, fehlende Alt-Texte und leere Links. Das heisst für dich: Selbst wenn deine Website «ganz okay» aussieht, stehen die Chancen gut, dass sie für bestimmte Nutzergruppen problematisch ist.
Konkret geht es um Dinge wie:
- Ausreichende Farbkontraste, damit Text auch bei Sehschwäche lesbar ist – das WCAG-Mindestkontrastverhältnis liegt bei 4,5:1 für normalen Text
- Tastatur-Navigation, weil nicht alle eine Maus benutzen können – etwa bei motorischen Einschränkungen, Tremor oder temporären Verletzungen
- Alt-Texte bei Bildern, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können – rund 8 Prozent der Weltbevölkerung leben mit einer Sehbehinderung
- Klare Überschriften-Hierarchie, die Orientierung ermöglicht – besonders wichtig für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- Verständliche Sprache und konsistente Navigation – davon profitieren übrigens auch alle, die deine Website auf einem kleinen Bildschirm nutzen
Im Grunde ist es so: Barrierefreiheit macht deine Website besser für alle. Klare Kontraste, logische Struktur, verständliche Texte – davon profitiert jeder Besucher. Und ganz nebenbei verbessert eine barrierefreie Website auch dein SEO-Ranking, weil Google strukturierte, gut ausgezeichnete Inhalte bevorzugt.
Die rechtliche Lage: BehiG, EAA und was das für die Schweiz heisst
In der Schweiz gibt es bereits seit 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Es verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet das: Websites, Online-Formulare, PDF-Dokumente und digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand müssen zugänglich sein. Der Bund orientiert sich dabei am Standard eCH-0059, der auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert.
In der Praxis wird das allerdings noch oft ignoriert. Viele Gemeindewebsites, kantonale Portale und sogar Bundesstellen erfüllen die Vorgaben nicht vollständig. Das ändert sich jetzt – die Erwartungen steigen, die technischen Prüfmöglichkeiten werden besser, und Bürger fordern ihr Recht ein.
Auf EU-Ebene tritt im Juni 2025 der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. In Deutschland wird er als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Der EAA geht deutlich weiter als das BehiG: Er betrifft nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Unternehmen. Betroffen sind unter anderem:
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Bankdienstleistungen und Zahlungsterminals
- E-Books und digitale Medien
- Transport-Dienstleistungen (Ticketbuchungen, Fahrplaninformationen)
- Telekommunikationsdienste
Was viele Schweizer Unternehmen nicht wissen: Wer Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietet, fällt direkt unter den EAA – unabhängig vom Firmensitz. Ein Onlineshop aus Zürich, der nach Deutschland liefert, muss die EU-Vorgaben einhalten. Und selbst wer nur in der Schweiz tätig ist, sollte aufpassen: Die Schweiz orientiert sich erfahrungsgemäss an EU-Regulierungen. Das war beim Datenschutz (revDSG orientiert am DSGVO) so, und bei der Barrierefreiheit wird es nicht anders sein.
Der Bundesrat hat 2023 einen Bericht zur Weiterentwicklung des BehiG in Auftrag gegeben. Die Stossrichtung ist klar: mehr Verbindlichkeit, mehr Kontrolle, breiterer Geltungsbereich. Wer heute schon WCAG 2.2 AA umsetzt, ist für jede kommende Regulierung gewappnet.
Barrierefreiheit in Zahlen: Warum es sich auch wirtschaftlich lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht – sie ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Ein paar Zahlen, die das verdeutlichen:
- 1,8 Millionen Menschen in der Schweiz leben mit einer Beeinträchtigung (BFS, 2022). In der gesamten EU sind es rund 87 Millionen – das entspricht etwa 1 von 4 Erwachsenen (Eurostat, 2022).
- Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen verfügen weltweit über eine geschätzte Kaufkraft von 13 Billionen US-Dollar jährlich (Return on Disability, 2020). In der Schweiz sind beeinträchtigte Menschen und ihr direktes Umfeld eine Zielgruppe, die viele Unternehmen schlicht übersehen.
- Laut einer Studie von Click-Away Pound (UK, 2019) verlassen 69 Prozent der Nutzer mit Behinderungen eine Website, wenn sie nicht barrierefrei ist – und kaufen bei der Konkurrenz. Das heisst: Mangelhafte Barrierefreiheit kostet direkt Umsatz.
- Die WebAIM Million-Studie (2024) zeigt: 95,9 Prozent aller Homepages haben WCAG-Fehler. Wer es richtig macht, hebt sich also deutlich von der Konkurrenz ab.
Der Trick dabei: Barrierefreiheit ist kein separates Projekt mit eigenem Budget. Es sind Qualitätsstandards, die bei jedem Webprojekt mitgedacht werden sollten. Wie sauberer Code oder performante Ladezeiten – Dinge, die man einfach richtig macht.
Barrierefreiheit nachträglich vs. von Anfang an
Den grössten Fehler, den wir sehen: Barrierefreiheit wird als nachträgliches «Feature» behandelt. Die Website steht, und dann soll ein Overlay oder Plugin alles richten.
Das funktioniert nicht. Accessibility-Overlays sind in der Fachwelt umstritten und lösen die eigentlichen Probleme nicht. Die US-amerikanische National Federation of the Blind hat sich explizit gegen Overlay-Lösungen ausgesprochen, weil sie häufig mehr Probleme schaffen als sie lösen. Ein Overlay kann zum Beispiel keine fehlende semantische HTML-Struktur nachrüsten oder kaputte Tastatur-Navigation reparieren.
Was gut funktioniert hat: Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken. Bei jedem Designentscheid, bei jeder Komponente. Konkret bedeutet das:
- Farbpalette prüfen – erfüllen die Kontraste WCAG AA? Tools wie der «Contrast Checker» von WebAIM helfen dabei.
- HTML-Semantik sauber umsetzen – Überschriften, Landmarks, ARIA-Labels. Das heisst für euch: Screenreader und Suchmaschinen verstehen eure Inhalte gleich besser.
- Formulare testen – sind alle Felder beschriftet, funktioniert die Tab-Reihenfolge?
- Keyboard-Navigation sicherstellen – alles, was mit der Maus geht, muss auch mit der Tastatur gehen.
- Regelmässig testen – mit automatisierten Tools (axe, Lighthouse) und manuellen Tests (Screenreader, nur Tastatur).
Das kostet in der Entwicklung kaum mehr – aber eine nachträgliche Sanierung kann schnell 20 bis 40 Prozent des ursprünglichen Projektbudgets verschlingen. Eine Möglichkeit wäre, bei einem anstehenden Relaunch Barrierefreiheit gleich als Anforderung mitzunehmen, statt sie später draufzuflicken.
Was Schweizer KMU jetzt konkret tun können
Du musst nicht von heute auf morgen eine perfekt barrierefreie Website haben. Aber du solltest jetzt anfangen. Ein pragmatischer Ansatz:
- Bestandsaufnahme machen – lass deine Website mit einem Tool wie axe DevTools oder dem WAVE-Tool von WebAIM prüfen. Das gibt dir einen ersten Überblick über die grössten Baustellen.
- Häufigste Fehler beheben – Kontraste anpassen, Alt-Texte ergänzen, Formular-Labels setzen. Das sind oft Quick Wins, die viel bewirken.
- Beim nächsten Relaunch Barrierefreiheit als Anforderung definieren – statt als nachträgliches Add-on.
- WCAG 2.2 AA als Ziel setzen – das ist der internationale Standard und die Basis für jede Regulierung.
- Team sensibilisieren – Barrierefreiheit ist nicht nur Sache der Entwicklung. Design, Redaktion und Projektleitung müssen mitdenken.
Aus Erfahrung würden wir empfehlen: Fang mit den Dingen an, die den grössten Unterschied machen. Farbkontraste und Alt-Texte sind schnell erledigt. Semantisches HTML und Tastatur-Navigation brauchen etwas mehr Aufwand, aber zahlen sich langfristig aus – auch für SEO und Performance.
Und noch etwas: Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess, kein einmaliges Projekt. Jede neue Seite, jeder neue Inhalt sollte die Standards einhalten. Das klingt nach viel, ist aber mit den richtigen Prozessen und einem bewussten Team gut machbar.
Das Wesentliche auf einen Blick
- 1,8 Millionen Menschen in der Schweiz leben mit Beeinträchtigungen (BFS, 2022) – sie alle sind potenzielle Nutzer deiner Website
- Der European Accessibility Act (EAA) gilt in der EU seit Juni 2025 und betrifft auch Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden
- Das BehiG verpflichtet die öffentliche Hand in der Schweiz bereits heute zu digitaler Barrierefreiheit
- 95,9 Prozent aller Websites haben Barrierefreiheits-Fehler (WebAIM, 2024) – wer es richtig macht, sticht heraus
- 69 Prozent der Nutzer mit Behinderungen verlassen nicht-barrierefreie Websites sofort (Click-Away Pound, 2019)
- Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken kostet wenig – nachträglich sanieren kann 20–40 Prozent des Projektbudgets kosten
- WCAG 2.2 AA ist der Standard: Wer ihn heute umsetzt, ist für jede kommende Regulierung bereit